Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1955 - 3 StR 664/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,511
BGH, 14.06.1955 - 3 StR 664/53 (https://dejure.org/1955,511)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1955 - 3 StR 664/53 (https://dejure.org/1955,511)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1955 - 3 StR 664/53 (https://dejure.org/1955,511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 356
  • NJW 1955, 1160
  • MDR 1955, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Auch die zu § 13 des Gesetzes über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren (Straffreiheitsgesetz 1954) vom 17. Juni 1954 (BGBl. I S. 203) ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach ein nach diesem Gesetz eingestelltes subjektives Verfahren im Hinblick auf die - nach Absatz 1 hiervon nicht berührte - Einziehung auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde als objektives weiterzuführen war (s. Beschluss vom 14. Juni 1955 - 3 StR 664/53, BGHSt 7, 356; Urteil vom 24. Mai 1956 - 2 StR 322/55, BGHSt 9, 250, 252 f.), stehen dieser gefestigten Rechtsprechung nicht entgegen.
  • BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das

    Das Hauptzollamt kann als Nebenkläger die Durchführung des selbständigen Verfahrens beantragen Dies kann auch durch Handlungen, die den Willen deutlich erkennbar machen, geschehen (im Anschluß an BGHSt 7, 356).

    Voraussetzung für die Weiterführung des Verfahrens ist nach § 430 Abs. 1 StPO, daß die Staatsanwaltschaft den Antrag stellt oder wenigstens ihren Willen zur Durchführung der Einziehung zu erkennen gibt (BGH in NJW 1953, 874 und BGHSt 7, 356).

    Ob auch der Nebenkläger die Weiterführung des Verfahrens selbständig beantragen kann, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1955 (BGHSt 7, 356, 358) offengelassen.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1955 (BGHSt 7, 356) steht nicht entgegen.

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Das Verfahren ist als selbständiges Einziehungsverfahren (§ 440 StPO nF) fortzuführen, wie dies der Bundesgerichtshof auch im Falle des § 13 Abs. 5 Satz 1 StrFG 1954 angenommen hat (vgl. BGHSt 7, 356, 357f [BGH 14.06.1955 - 3 StR 664/53] und 9, 250, 251).
  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser bewährten Gerichtspraxis in einem Falle abzugehen, in dem Bedeutung und Wirkung eines förmlichen Einziehungsausspruches in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Umfang und dem Gewicht der dabei zu entscheidenden Tat- und Rechtsfragen stehen (vgl. BGHSt 7, 356, 357) [BGH 14.06.1955 - 3 StR 664/53].
  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 595/66

    Entscheidung der Strafkammer in einem objektiven Einziehungsverfahren ohne Antrag

    Hierfür fehlt es bereits an dem gemäß § 430 StPO erforderlichen Antrag der Staatsanwaltschaft, der Prozeßvoraussetzung ist (BGH NJW 1953, 874 Nr. 15; BGHSt 7, 356, 358) [BGH 14.06.1955 - 3 StR 664/53].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht